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An ehemalige Mitarbeiter: Einmalprämie 2025

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 26. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Gemäß Artikel 6 des am 10. Juli 2025 unterzeichneten tarifvertraglichen Zwischenabkommens, erhalten alle Mitarbeitenden, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 beschäftigt waren, eine einmalige Prämie

  • in Höhe von 0,85 % des Bruttojahreslohns des Jahres 2025


Die Prämie wurde den aktiven Mitarbeitern wie vereinbart im Monat Februar 2026 rückwirkend ausbezahlt. Die Modalitäten für ehemalige Mitarbeiter befinden sich in Abstimmung. Vorsorglich empfehlen wir den ehemaligen Mitarbeitern, einen Antrag auf Auszahlung der Prämie zu stellen. Alle Neuigkeiten zur Prämie von 0,85 % werden wir hier zeitnah publizieren, so wie im letzten Jahr auch schon zu den Nachzahlungen für 2023 und 2024.


Dem Antrag sollte ein Relevé d’Identité Bancaire bzw. ein Kontoverbindungsnachweis (Angabe der IBAN, BIC, des Kontoinhaber und der kontoführenden Bank) beigefügt werden.


Är Personalvertriedung stellt hier einen Musterantrag zur Verfügung:



 
 
 

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