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Neueinstufungen innerhalb der Laufbahnen - der Stand der Dinge

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Das CHNP hat die betroffenen Fälle inzwischen geprüft und die notwendigen Vorarbeiten für die Umsetzung weitgehend abgeschlossen. Wie bereits erläutert, betrifft die Regelung nur einen Teil der Mitarbeitenden und hängt von der jeweiligen individuellen Situation und dem beruflichen Werdegang ab.

Die weitere Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den anderen Einrichtungen des Sektors und im Rahmen der notwendigen Verfahren. Daher ist voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres mit weiteren Informationen zu rechnen.

Für die Betroffenen ist wichtig:

Die Neueinstufungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die sich daraus ergebenden Beträge werden entsprechend nachgezahlt. Durch die Bearbeitungsdauer entstehen den Betroffenen somit keine finanziellen Nachteile.

 
 
 

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