am CHNP
Aufgaben des Sicherheits-- und Gesundheitsbeauftragten und des Gleichstellungsbeauftragten
Der Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte kann unter den Delegationsmitgliedern oder unter den anderen Arbeitnehmern des CHNP ausgewählt werden. Weil Tony Moschetti diese Rolle vorbildlich ausfüllt, haben wir ihn in dieser Wahlperiode für diese Funktion wieder gewählt.
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Der/die Gleichberechtigungsbeauftragte wird aus den Reihen der Delegationsmitgliedern bestimmt. Hier wurde Sara Mota erstmalig für diese Funktion gewählt.
Spezifische Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten
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Der Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte muss von der Direktion des CHNP konsultiert und informiert werden, insbesondere in Bezug auf:
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die Entwicklung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, einschließlich für Arbeitnehmergruppen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind;
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zu ergreifende Schutzmaßnahmen sowie zu verwendendes Material;
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jedwede Maßnahme des Arbeitgebers, die bedeutende Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit hat;
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ergriffene Erste-Hilfe-, Brandbekämpfungs- und Evakuierungsmaßnahmen für Arbeitnehmer;
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angemessene Fortbildungen, die jeder Arbeitnehmer im Interesse seiner Gesundheit und Sicherheit absolviert;
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zugunsten des Umweltschutzes ergriffene Maßnahmen, wenn die Gesundheit oder die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer betroffen sind.
Jede Woche kann der Beauftragte in Begleitung des Unternehmensleiters oder dessen Stellvertreters einen Kontrollgang am Sitz des Unternehmens und auf den Baustellen durchführen.
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Der Sicherheitsbeauftragte hält seine gesamten Anmerkungen, die vom Abteilungsleiter gegengezeichnet werden, in einem speziellen Verzeichnis, das im Unternehmen verbleibt, schriftlich fest. Die Delegationsmitglieder und die zuständigen Mitarbeiter des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (Inspection du travail et des mines - ITM) können das Verzeichnis einsehen.
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Wenn Feststellungen eines umgehenden Einschreitens des ITM bedürfen, kann sich der Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte direkt an das ITM wenden, muss jedoch gleichzeitig den Unternehmensleiter und die Personaldelegation davon in Kenntnis setzen.
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Der Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte kann, um jeder Gefahr für die Arbeitnehmer vorzubeugen oder Gefahrenquellen zu beseitigen:
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die Direktion um die Ergreifung geeigneter Maßnahmen ersuchen;
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Vorschläge unterbreiten.
Spezifische Aufgaben der Gleichberechtigungsbeauftragten
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Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern im Unternehmen zu gewährleisten, was den Zugang zur Beschäftigung, Fortbildung und beruflichen Förderung sowie die Vergütung und die Arbeitsbedingungen anbelangt.
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Die Gleichberechtigungsbeauftragte kann allein oder gemeinsam mit dem Betriebsrat handeln.
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Sie kann, so ist es gesetztlich geregelt, insbesondere:
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in allen Bereichen, die in ihre Zuständigkeit fallen, Stellungnahmen herausgeben und Vorschläge formulieren;
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dem Arbeitgeber Sensibilisierungsmaßnahmen für die Arbeitnehmer des Unternehmens vorschlagen;
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dem Arbeitgeber alle individuellen oder kollektiven Beschwerden im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung von Männern und Frauen unterbreiten;
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dem Arbeitgeber einen Plan mit Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen unterbreiten;
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das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt mit allen Beschwerden oder Beobachtungen befassen;
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individuellen oder kollektiven Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern auftreten können, präventiv entgegenwirken und diese unterstützend beilegen.
Sara ist innerhalb des CHNP Mitglied der "Commission d'Aide Contre le harcèlement" sowie der Kommission, die sich mit dem Sozialurlaub befasst.
Mit zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die aktive Integration in die Prozesse "Reclassement des employés FHL" und "Soutien des collaborateurs".
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