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Unsere konkreten Aufgaben

Hier eine Fassung unserer Aufgaben, so wie wir sie heute schon wahrnehmen und mit Hinblick auf das neue Delegationsgesetz, welches den Kompetenzbereich Cellule du dialogue social neu organisiert und der Delegation übertragen hat.
Hauptaufgaben

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Die Aufgaben der cellule du dialogue social liegen ab 2019 praktisch in den Händen der Geschäftsführung bzw. des Präsidiums der Personaldelegation.
 

Es werden zwei spezifische Felder besetzt:
 

  • soziale und belegschaftsspezifische Aufgaben
     

  • ökonomische Aufgaben


Das Präsidium ist je nach Bereich mit folgenden Kompetenzen ausgestattet:
 

  • Entscheidungskompetenz
     

  • Informationsanspruch und Befragungskompetenz
     

  • Überwachungsanspruch

 

Entscheidungskompetenz

 

Die Personalvertretung verfügt über die Entscheidungskompetenz in nachstehenden sozialen und belegschaftsspezifischen Bereichen:
 

  • Einführung oder Einsatz von technischen Installationen zur Kontrolle des Verhaltens und der Leistungen eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz.
     

  • Einführung oder Änderung von Maßnahmen bezüglich der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer sowie zur Vorbeugung von Berufskrankheiten.
     

  • Aufstellung oder Änderung von allgemeinen Kriterien hinsichtlich der Personalauswahl bei Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen, Kündigungen und gegebenenfalls Prioritätskriterien bezüglich der Zulassung des Vorruhestandes von Arbeitnehmern.
     

  • Aufstellung oder Änderung von allgemeinen Kriterien der Beurteilung von Arbeitnehmern
     

  • Aufstellung oder Änderung der Betriebsordnung oder innerbetrieblichen Satzung unter Berücksichtigung gegebenenfalls der geltenden Kollektivverträge
     

  • Gewährung von Belohnungen für Arbeitnehmer, die durch ihre Initiativen oder technischen Verbesserungsvorschläge dem Unternehmen eine besonders nützliche Zusammenarbeit verschafft haben und zwar unbeschadet von für Erfindungen und Patente geltenden Gesetze und -Vorschriften.
     

Auskunfts- und Befragungskompetenz


Monatliche Auskünfte

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Der Leiter des Unternehmens ist verpflichtet, der Personalvertretung Auskünfte zu erteilen, die dessen Mitglieder über die Geschäfte und innerbetrieblichen Vorgänge, dessen jüngste Entwicklung und wahrscheinliche Entwicklung der Tätigkeit des Betriebs und des Unternehmens und dessen wirtschaftlichen Lage aufklären. Diese Mitteilung findet monatlich statt.

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Halbjährliche Auskünfte

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Der Leiter des CHNP ist verpflichtet die Personalvertretung mindestens zweimal im Jahr über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens zu informieren und zu konsultieren.

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Zu diesem Anlass stellt er einen Gesamtbericht über die Tätigkeit des Unternehmens, Umsatzzahlen, die globalen Ergebnisse der Produktion und der betrieblichen Tätigkeit, die Aufträge, die Entwicklung der Struktur und des Betrages der Löhne und Gehälter der Belegschaft und die durchgeführten Investitionen vor.
 

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Weitere allgemeine Aufgaben


Die allgemeine Aufgabe des Personalausschusses besteht in der Wahrung und Verteidigung der Interessen der Belegschaftsmitglieder, in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Sozialrechte, insofern hierfür nicht der gemischte Betriebsrat zuständig ist.

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(2) So fällt es dem Personalausschuss zu, vorbehaltlich anderer Aufgaben, die ihm durch Sondergesetze eingeräumt werden, insbesondere:

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  1. Stellung zu nehmen und Vorschläge zu unterbreiten zu allen Fragen, die auf die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und der sozialen Lage der Belegschaftsmitglieder gerichtet sind;
     

  2. dem Arbeitgeber alle Beanstandungen von einzelnen Arbeitnehmern oder von Arbeitnehmergruppen vorzutragen;
     

  3. Streitigkeiten, welche möglicherweise zwischen dem Arbeitgeber und einzelnen Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen auftreten könnten, zu verhindern und zu schlichten;
     

  4. im Falle der Nichtbeilegung solcher Streitigkeiten, Klagen oder Bemerkungen, die sich auf die Anwendung der Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Abmachungen über die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer in der Ausübung ihres Berufes beziehen, an die Gewerbeaufsicht weiterzuleiten;
     

  5. Stellung zu nehmen zur Ausarbeitung oder Abänderung der Arbeits- oder Betriebsordnung und strikt auf deren Einhaltung zu achten;
     

  6. Vorschläge zur Abänderung der Betriebsordnung zu unterbreiten, zu welchen die Direktion oder gegebenenfalls die Cellule du Dialogue social innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung treffen und diese sofort dem Ausschuss mitteilen muss;
     

  7. in Betrieben mit mehr als 150 Arbeitnehmern an der betrieblichen Lehrlingsausbildung und an der Verwaltung von Ausbildungszentren mitzuwirken;
     

  8. an der Ausarbeitung und Durchführung der Ausbildungsordnung mitzuwirken;
     

  9. die Integrierung der durch Unfallfolgen oder sonst wie Behinderten zu fördern, und sich für die Schaffung ihren körperlichen und geistigen Fähigkeit angemessenen Arbeitsplätzen einzusetzen;
     

  10. an der Verwaltung der betrieblichen Sozialeinrichtungen mitzuwirken;
     

  11. an der Gestaltung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeit und des Arbeitsplatzes und von Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten mitzuwirken;
     

  12. Stellung zu nehmen im Vorfeld der Einführung, der Umänderung und der Abschaffung einer Zusatzpension.


Des weiteren muss der Unternehmensleiter der Personaldelegation und/oder dem Gleichheitsdelegierten jedes Semester Statistiken vorlegen, die auf das Geschlecht ventiliert über Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen, Kündigungen, Entlohnungen und Ausbildung des im Unternehmen beschäftigten Personals berichten.

 

Personalvertriedung

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Die Personalvertretung besteht im CHNP aus:​
 

  • der Personaldelegation
     

  • der Beamtenvertretung
     

  • dem Sicherheitsdelegierten
     

  • den Arbeitnehmervertretern
    im comité mixte 

     

  • den Arbeitnehmervertretern
    im Verwaltungsrat

Gewerkschaftsebene

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Wir wurden alle über die Liste einer Gewerkschaft gewählt und hier besteht eine Verzahnung.

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Dementsprechend engagieren wir uns in der Gewerkschaftsdirektion Santé, im Nationalvorstand, in den Tarifvertrags-verhandlungen, in diversen technischen Arbeitsgruppen und mehr.
 

Politische Ebene

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Über die Gewerkschaft,  Arbeitnehmerkammer und Berufsverbände (OGBL, ANIL, CSCPS ...) üben wir berufs- und arbeitspolitisch Einfluss aus.

Gespräche mit dem Arbeitsminister
Finanzierungsebene

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Nationale Probleme bezüglich der Finanzierung der Pflegehäuser müssen behandelt werden, wie auch die Budgetverhandlungen mit der CNS oder Gespräche mit dem Familienministerium.

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Spitalsektorebene

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Wo liegen die Herausforderungen für das Gesundheitswesen und insbesondere für den Sektor der Luxemburger Krankenhäuser?

 

Ob höhere Arbeitsdichte, Akkreditierungen von Klinken, Einführung von DRGs, Outsourcing ... es bedarf eines abgestimmten Vorgehens, um Negativ-entwicklungen vorbeugen zu können.

rbeitstagung des OGBL-Exekutivbüros der Gewerkschaftsdirektion Gesundheit, Pflege und Erziehung
Chambre des salariés

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Miguel und Tina sind seit 2019 auf der Ebene der Arbeitnehmerkammer aktiv.

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