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Unbezahlter Urlaub aus spezifischen Gründen

(Congé sans solde pour motifs spécifiques)

Ein unbezahlter Urlaub mit besonderer Begründung kann dem Arbeitnehmer in folgenden Fällen zugestanden werden:
 

  • zur Erziehung eines oder mehrerer unterhaltspflichtiger Kinder unter 15 Jahren,

  • aus persönlichen, familiären oder beruflichen Gründen, die kurz dargelegt sein sollten.

 

Der erwähnte unbezahlte Urlaub muss beantragt werden und kann für mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre gewährt werden. Die Gewährung des unbezahlten Urlaubs erfolgt in einer einzigen Periode für die ganze gewünschte Laufzeit.

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Beispieltext:

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Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique

Herr/Frau xy
Directeur [ der Entité yz]

17 avenue des Alliés
L-9012 Ettelbruck

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Antrag auf die Gewährung eines unbezahlten Urlaubs mit spezifischer Begründung (gemäß Artikel A.6b CCT FHL)

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Sehr geehrte(r) xy,

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hiermit beantrage ich Urlaub ohne Bezüge in Höhe von [ X ]% von meiner jetzigen Anstellung von [ Y ]% für die Dauer von [ mind. 3 Monate / max. 2 Jahre ].

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Den Urlaub benötige ich, da ich [Kurze Begründung ausführen in Bezug auf Erziehung eines oder mehrerer unterhaltspflichtiger Kinder unter 15 Jahren, aus persönlichen, familiären oder beruflichen Gründen].

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Der Urlaub ohne Bezüge soll beginnen am [Datum] und meinen Dienst möchte ich wieder vollumfänglich wahrnehmen am [Datum].

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Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Über einen positiven Bescheid würde ich mich freuen.

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Mit freundlichen Grüßen,

​

XYZ

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Kopie an:
[Supérieur hiérarchique]

Personalbüro
Délégation du personnel

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Wichtige Hinweise

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Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber in jedem Fall drei Monate vor dem Ende des unbezahlten Urlaubs, wobei das Datum des Poststempels maßgebend ist, Mitteilung über seine tatsächliche Rückkehr machen. Falls der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommt wird er, in der Höhe des in Anspruch genommenen Urlaubs, automatisch als seinerseits aus dem Dienst ausgeschieden angesehen.


Sollte es im Laufe des erwähnten unbezahlten Urlaubs zu einer Schwangerschaft oder Adoption kommen, dann ist der unbezahlte Urlaub an jenem Tag beendet an dem der Mutterschaftsurlaub beginnt und der Arbeitnehmer hat Anrecht auf Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub, und ggf. auf einen neuen unbezahlten Urlaub. In dem Fall empfehlen wir, direkt das Personalbüro oder die Personaldelegation zu kontaktieren.
 

Wenn die Arbeitnehmerin vor ihrer Rückkehr aus dem unbezahlten Urlaub schwanger wird, ohne dass der Zeitpunkt des Mutterschaftsurlaubs in die laufende unbezahlte Urlaubszeit fällt, dann muss sie, sobald sie davon Kenntnis hat, den Arbeitgeber darüber benachrichtigen, der den unbezahlten Urlaub bis zum Tag des Beginns des neuen Mutterschaftsurlaubs verlängern wird.

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Der unbezahlte Urlaub mit besonderer Begründung gibt weder Anrecht auf Lohnanpassungen im Zweijahresrhythmus Dienstalter noch auf Jahres- und Ausgleichsurlaub und zählt nicht für die ununterbrochene Dienstzeit.

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Im Fall eines vom Arbeitgeber gewährten unbezahlten Urlaubs, muss der Arbeitnehmer sich bewusst sein, dass der Arbeitsvertrag ausgesetzt wird. Folglich ist der Arbeitnehmer nicht mehr Mitglied bei der CCSS und verfügt nicht mehr über einen gesetzlichen Sozialschutz (Krankenversicherung, Rentenversicherung, usw…).

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Was die Krankenversicherung betrifft, und laut dem Artikel 8 der Statuten der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), bleibt das Recht auf gesundheitliche Dienstleistungen erhalten, und zwar während des laufenden Monats und der drei darauffolgenden Monate, wenn der Arbeitnehmer während der sechs Monate, die der Aufgabe der Mitgliedschaft unmittelbar bevorstehen ohne Unterbrechung von weniger als acht Tagen, Mitglied war. Dieses Recht bleibt ausschließlich erhalten für die Krankheiten, die zur Zeit von der Aufgabe der Mitgliedschaft, behandelt wurden.

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Unter der Gefahr, dass die Dienstleistungen nicht zurückerstattet werden, muss der Arbeitnehmer der ärztlichen Kontrolle ein ausführliches ärztliches Attest zukommen lassen, das beweist, dass die Krankheiten zum Zeitpunkt der Aufgabe der Mitgliedschaft schon behandelt wurden.

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur zusätzlich und insofern die Betroffenen nicht während der gleichen Zeit über einen gesetzlichen Schutz für die gleichen Risiken verfügen, wie zum Beispiel über die soziale Absicherung des Ehepartners.


Die Aufgabe der Mitgliedschaft bei der CCSS kann auch Folgen haben auf das Anrecht auf Familienzulagen. Dies hängt vom Erwerb des Anspruchs auf Familienzulagen ab (Gebietsansässig oder Grenzgänger zum Beispiel).

 

Die Rentenversicherung des Angestellten ist ebenfalls während der Dauer des unbezahlten Urlaubs aufgehoben. Allerdings sieht das Sozialversicherungsgesetz vor, dass unter verschiedenen Bedingungen und Begrenzungen, die Möglichkeit besteht, weiterhin den Beitrag für die Rentenversicherung zu zahlen.

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Wichtig: Im Rahmen des Sozialurlaubes kann auch eine unbezahlter Urlaub gewährt werden. Mehr dazu auf der entsprechenden Unterseite zum Sozialurlaub.

Der entsprechende Artikel im Tarifvertrag ist: 11.1.6 Unbezahlter Urlaub
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