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Reminder: An ehemalige Mitarbeiter (Austritt nach dem 1.7.2023)

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 7. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Gemäß Artikel 28 der CCT-FHL haben alle Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2024 bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind, Anspruch auf die Prämien.

Diese Prämien werden wie folgt berechnet:

  • Für das Jahr 2023 eine Prämie in Höhe von 1,38 % des Bruttojahreslohns des Jahres 2023,

  • Für das Jahr 2024 wird eine Prämie in Höhe von 2,37 % des Bruttojahresgehalts des Jahres 2024 gezahlt.

Auch die Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis am oder nach dem 1. Juli 2023 beendet haben, haben Anspruch auf diese Prämien.


Sie werden von ihrem ehemaligen Arbeitgeber kontaktiert und müssen die Prämien spätestens bis zum 30. November 2025 bei diesem beantragen.


Die Arbeitnehmer verpflichten sich, bei der Direkten Steuerverwaltung einen zusätzlichen Steuerabzugsbeleg für den Zeitraum, auf den sich die Prämie bezieht, zu beantragen, der dem Arbeitgeber über die dafür vorgesehene Online-Plattform zur Verfügung gestellt wird.

Dem Antrag muss zwingend ein Relevé d’Identité Bancaire bzw. ein Kontoverbindungsnachweis (Angabe der IBAN, BIC, des Kontoinhaber und der kontoführenden Bank) beigefügt werden.


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Diese Prämien werden ihnen spätestens mit der Abrechnung im Dezember 2025 ausgezahlt.


Är Personalvertriedung stellt hier Musteranträge zur Verfügung:


 
 
 

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