15. Jan.
Ausgang während der Arbeitsunfähigkeit?
Die ersten 5 Tage der Krankmeldung sind keine Ausgänge erlaubt, auch wenn dies im ärztlichen Attest angegeben ist. Ab dem 6. Tag sind Ausgänge zwischen 10.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr erlaubt, sofern der Arzt keine Einwände hat. Die Wahrnehmung von Arztterminen ist die einzige, von Anfang an erlaubten Ausgänge. Im Fall einer Kontrolle müssen sie belegt werden können. N.B : Der als arbeitsunfähig erklärten Person ist es nicht gestattet: • an sportlichen Aktivitäten teilzun




