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Zur aktuellen Briefwahl

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Zur Info: "wir möchten Sie daran erinnern, dass Ihre Stimmabgabe im Rahmen der Wahl eines nicht-medizinischen Vertreters im Verwaltungsrat ausschließlich auf dem Postweg erfolgen muss, gemäß den Ihnen übermittelten Anweisungen.

 

Wir bitten Sie, für die Übermittlung Ihres Stimmzettels nicht die interne Post zu verwenden und diesen nicht persönlich bei der Verwaltung abzugeben.

 

Wir bitten Sie daher, Ihren Wahlumschlag ausschließlich auf dem Postweg bis spätestens 9. September abzusenden (Poststempel gilt als Nachweis).

 

Der Umschlag muss nicht frankiert werden, da das Porto vom Empfänger übernommen wird."

 
 
 

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