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Mise à jour: Homeoffice / Télétravail

Aktualisiert: 22. Juni 2022

Neue und aktualisierte Publikation vom 22.06.2022:


Aufgrund der Gesetzeslage müssen die Mitarbeiter des CHNP, die im Homeoffice arbeiten möchten, eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterzeichnen (Großherzogliche Verordnung vom 15. März 2016) und die Bedingungen der internen Telearbeitsverordnung [der Link kann nur innerhalb des CHNP geöffnet werden] einhalten.


In den letzten zwei Jahren hat sich das Homeoffice in die Arbeitsweise vieler Arbeitnehmer positiv integriert und als Erhaltenswert bewährt.

Ab Mitte des Jahres werden die Tage wieder begrenzt, die man ohne Steuernachteil im Ausland arbeiten darf. In Belgien betragen sie in Zukunft 34 Tage im Jahr, in Frankreich noch 29 Tage (hier gibt es Bestrebungen auch 34 Tage als Höchstgrenze zu festzulegen) und in Deutschland 19 Tage im Jahr.

Personen, die künftig im Homeoffice arbeiten möchten, müssen dies bei ihrem Vorgesetzten beantragen und den Antrag zusammen mit der Zustimmung des Vorgesetzten per E-Mail an recrutement@chnp.lu weiterleiten, um eine Zusatzvereinbarung zu erhalten, sofern noch nicht geschehen.


Die Mitarbeiter, die bereits vom Homeoffice Gebrauch machen und schon eine Zusatzvereinbarung (Avenant) unterschrieben haben, müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen.


Règlement intern télétravail [der Link kann nur innerhalb des CHNP geöffnet werden]



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