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Telearbeit im CHNP: Ende der spezifischen COVID-Bestimmungen

(Publikation der RH, in Abstimmung mit der Personaldelegation)


Wie von den politischen Instanzen angekündigt, laufen die COVID-spezifischen Bestimmungen zur Telearbeit am 30. Juni 2022 aus.


Das System und die Regeln für Telearbeit am CHNP bleiben jedoch auch nach dem 1. Juli 2022 für all diejenigen, die einen gültigen "avenant Télétravail" zu ihrem Arbeitsvertrag haben.


Für die Mitarbeiter, die bereits einen gültigen " avenant Télétravail" zu ihrem Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, müssen keine Schritte unternommen werden, um weiterhin Telearbeit zu leisten.


n.b. : die „avenants Télétravail“ sind ein Jahr lang gültig und werden jedes Jahr am 1. September erneuert.


Was sich am 1. Juli mit dem Ende der COVID-spezifischen Bestimmungen ändert:


Für Mitarbeiter, die einen gültigen "avenant Télétravail" haben:

  • die maximale Anzahl der Telearbeitstage pro Mitarbeiter richtet sich nach der Norm, die in der internen Regelung Telearbeit vorgesehen ist:

    1. maximal 1 Tag Telearbeit pro Woche und maximal 25% des Beschäftigungsgrades für alle.

    2. Einhaltung der obligatorischen steuerlichen Quotenregelung für Grenzgänger (29 Tage (anteilig) für französische, 34 Tage (anteilig) für belgische und 19 Tage (anteilig) für deutsche).

Ausbildungstage im Ausland und Bereitschaftsdienste, die zu Hause geleistet werden außerhalb Luxembourg, zählen zu diesen Quoten.


Für Mitarbeiter, die keinen gültigen " avenant Télétravail " haben:

  • sie werden gebeten, ihre mobilen Geräte (COVID-Laptop, Token usw.) beim IT-Dienst abzugeben.

  • wenn es gewünscht ist und mit ihrer Funktion vereinbar ist, können sie die Telearbeit offiziell bei ihrem Vorgesetzten beantragen und die Vereinbarung an die Abteilung recrutement@chnp.lu weiterleiten, um einen "avenant Télétravail“ zu erhalten.


Was sich nicht ändert:

  • die interne Regelung "Télétravail“ gilt weiterhin. Wir empfehlen Ihnen, sie noch einmal gründlich zu lesen!

  • Ihr „avenant Télétravail“, der bis zum 31. August 2022 läuft, bleibt bis zu diesem Datum gültig. Am 1. September 2022 wird Ihr Vorgesetzter gebeten, die Verlängerung Ihrer Telearbeit zu bestätigen oder zu annullieren (je nach Vereinbarkeit mit Ihrer Funktion), und Sie werden gegebenenfalls kontaktiert, um die Verlängerung zu unterzeichnen.

  • Sie kodieren Ihre Telearbeit im SAGA immer mit dem Code TT1 in der „Planung“ und TT2 in der „Korrektur“.

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