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Eine Schätzung der Altersrente / der vorgezogenen Altersrente beantragen

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 8. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Auf Antrag kann die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) eine Schätzung Ihrer Altersrente oder vorgezogenen Altersrente erstellen.

Dieser Dienst umfasst die folgenden Leistungen:

  • die Rekonstruktion des Versicherungsverlaufs;

  • die Berechnung des frühesten Datums, an dem Ihre Altersrente oder vorgezogene Altersrente beginnen wird;

  • eine Schätzung der Höhe Ihrer künftigen Rente zu maximal 2 Eintrittsdaten, nämlich:

  • zum Datum des ermittelten Beginns; und/oder

  • zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.

Wichtige Hinweise:

  • Die CNAP nimmt keine Schätzungen im Bereich der Hinterbliebenenrente vor.

  • Die Schätzung des Rentenbetrags:

  • wird anhand der der CNAP zur Verfügung stehenden Daten erstellt, darunter die Daten des Versicherungsverlaufs, welcher von der CNAP rekonstruiert wird; und

  • dient ausschließlich zu Informationszwecken.


Zielgruppe:

Jede Person:

  • die älter als 55 Jahre ist; und

  • die in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) im Rahmen des allgemeinen Rentenversicherungssystems (Privatsektor: Arbeitnehmer und Selbstständige) ausübt oder ausgeübt hat.

Sie müssen nicht unbedingt in Luxemburg ansässig sein, aber Sie müssen über eine 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule) verfügen.


 
 
 

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