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Zuschlag an Feiertagen?

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 26. Sept. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

An Feiertagen bekommt der Mitarbeiter einen Aufschlag von 100%, auf seinen vertraglich festgesetzten Stundenlohn. Unter Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag versteht man die Arbeit, die zwischen 6 Uhr früh am Feiertag und 6 Uhr früh am darauf folgenden Morgen geleistet wird. Wenn der gesetzliche Feiertag an dem gearbeitet wurde auf einen Sonntag oderfällt, sind die Aufschläge zu kumulieren.

 
 
 

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