Zuschlag an Feiertagen?
- Är Personalvertriedung

- 26. Sept.
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An Feiertagen bekommt der Mitarbeiter einen Aufschlag von 100%, auf seinen vertraglich festgesetzten Stundenlohn. Unter Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag versteht man die Arbeit, die zwischen 6 Uhr früh am Feiertag und 6 Uhr früh am darauf folgenden Morgen geleistet wird. Wenn der gesetzliche Feiertag an dem gearbeitet wurde auf einen Sonntag oderfällt, sind die Aufschläge zu kumulieren.




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