top of page

Update: Formular für die rückwirkende Einmalprämie bei einer Steuererklärung

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 7. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Liebe Mitarbeiter,

hier eine kurze und verständliche Erklärung zur Einmalprämie die nur relevant ist, falls ihr für das Jahr 2025 eine Steuererklärung durchführt. (ohne Steuererklärung müsst ihr auch nichts weiter unternehmen. In diesem Fall ist das Ausfüllen des Formulars nicht erforderlich.) :

Die Steuerverwaltung hat festgelegt, dass die Einmalprämie für die Jahre 2023 und 2024 , im Jahr 2025 versteuert werden muss. Das bedeutet, dass die im September 2025 ausgezahlte Prämie als sogenanntes „außerordentliches Einkommen“ deklariert wird, sofern man eine Steuererklärung durchführt.

Was bedeutet das konkret für euch?

  • Das Formular 100 F ist Teil der Steuererklärung.

  • Es dient dazu, diese Einmalprämie korrekt zu versteuern.

  • Wenn ihr eine Steuererklärung abgebt, müsst ihr die Prämie dort entsprechend eintragen (Seite 7).

  • Das der Steuererklärung beizulegende Schreiben wurde euch vom CHNP im Februar 2026 zugestellt, das "Certificat de salaire, de retenue d’impôt et de crédits d’impôt bonifiés"

Nochmal: Das Erläuterung ist nur relevant,

wenn ihr eine Steuererklärung durchführt.

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Öffentliche Petition

Einführung von berufsbegleitenden Ausbildungsgängen, die Pflegehelfern den Zugang zu den Berufen der Krankenpflege oder des Gesundheitstechnikers in Luxemburg ermöglichen Pétition n°4082 - Mise en pla

 
 
 

Kommentare


bottom of page