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Zeitsparkonten

Hier nochmal ein Verweis auf eine Publikation der CGFP aus dem Jahr 2018 zum Thema Zeitsparkonten, welches uns spätestens im Rahmen der nächsten Tarifvertragsrunde beschäftigen wird.

Im CHNP findet diese Regelung für die Nicht-Staatsbeamten noch keine Anwendung:

"Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst

Der entsprechende Gesetzentwurf zur Einführung der Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst  wurde 2018 einstimmig im Abgeordnetenhaus gebilligt.

Fünf Tage die Woche bis zum Ruhestand Vollzeit arbeiten? Dieses klassische Arbeitsmodell könnte bald der Vergangenheit angehören. Im Trend liegt flexibles Arbeiten, das den verschiedenen Lebensphasen eines jeden Menschen Rechnung trägt.

Der öffentliche Dienst in Luxemburg spielt hierbei eine wichtige Vorreiterrolle, denn der Einführung der Zeitsparkonten steht ab jetzt nichts mehr im Weg: Der entsprechende Gesetzentwurf, seit rund einem Jahr auf dem Instanzenweg, wurde am 17. Juli einstimmig im Abgeordnetenhaus gebilligt.

Die Regierung hatte sich bereits bei dem am 5. Dezember 2016 unterschriebenen Gehälterabkommen zu dieser Jahrhundertreform verpflichtet.

Oberstes Ziel ist es, Familie und Beruf künftig noch besser miteinander zu vereinbaren. Mit dieser innovativen Herangehensweise setzt der öffentliche Dienst auf Betreiben der CGFP einen Meilenstein in der Geschichte der luxemburgischen Sozialpolitik.

Das Gesetz, das nach seiner Veröffentlichung im „Journal officiel" rechtskräftig wird, ermöglicht in Zukunft den Staatsbediensteten Arbeitsstunden auf einem Konto anzusammeln, die dann später in freie Tage umgewandelt werden können. Die CGFP beharrte darauf, dass eine Arbeitsstunde, die heute angesammelt wird, zu einem späteren Zeitpunkt einer vollen Urlaubsstunde entspricht. Somit bleibt das Grundprinzip „eng Stonn ass eng Stonn" unangetastet.

Die Staatsbediensteten müssen jedoch mindestens 25 Tage Urlaub pro Jahr beanspruchen; die restlichen Tage können angespart werden. Täglich darf nicht mehr als 10 Stunden gearbeitet werden. Die Höchstgrenze der angesparten Arbeitszeit beträgt 1.800 Stunden. Ist diese Schwelle erreicht, können die Betroffenen ein Sabbatjahr beanspruchen. ..."

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