Wer darf bei den Sozialwahlen wählen?

Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden die seit mindestens 6 Monaten durch einen Arbeitstag/Ausbildungsvertrag an den Arbeitgeber gebunden sind.
Um wählen zu dürfen muss man am Zeitpunkt der Wahlen mindestens 16 Jahre alt sein.


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