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Wer darf bei den Sozialwahlen wählen?

Autorenbild: Är Personalvertriedung
Är Personalvertriedung
19. Jan. 2024
1 Min. Lesezeit

Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden die seit mindestens 6 Monaten durch einen Arbeitstag/Ausbildungsvertrag an den Arbeitgeber gebunden sind.


Um wählen zu dürfen muss man am Zeitpunkt der Wahlen mindestens 16 Jahre alt sein.

 
 
 

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