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Wann werden Überstunden majoriert?

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 15. Jan. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn der Mitarbeiter weniger als 120 Stunden (5 Tage) vor dem Antreten eines Dienstes, informiert wird, dass er an jenem Tag arbeiten muss, werden diese Überstunden majoriert. Die an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden werden dem Mitarbeiter mit dem Faktor 1,5 bzw. dem Stundenzuschlag von 50% gutgeschrieben.


So werden beispielsweise von 8 Stunden, die man tatsächlich gearbeitet hat, 12 Stunden im Plan berechnet. Auch wenn der Mitarbeiter während seines Dienstes aus unvorhersehbaren betrieblichen Gründen länger arbeiten muss, werden die unerwarteten Mehrarbeitsstunden (-minuten) majoriert (z.b. Notfall mit einem Bewohner/Patient)


Der Arbeitnehmer im CHNP kann alleine über all seine angefallen Überstunden verfügen und unterliegt nur dem Abstimmungsgebot mit dem Planificateur.


Im privaten Interesse begründeten getauschten Dienste werden nicht majoriert. Ebenso nicht die Mehrarbeitsstunden, die auf freiwilliger Basis geleistet werden.

 
 
 

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