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Wann und wie muss die Abwesenheit gemeldet werden?

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 14. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Es ist Pflicht, ihren Vorgesetzten vor ihrem Dienstbeginn zu benachrichtigen. Ist ihr Vorgesetzter nicht erreichbar, informieren Sie das in Ihrer Abteilung oder auf Ihrer Station anwesende Personal.


Ihr Vorgesetzter wird telefonisch benachrichtigt. Wenn Sie ihn nicht erreichen können, wenden Sie sich direkt an Ihre zugewiesene Abteilung/Station.


Beachten Sie, dass das Senden einer E-mail oder einer SMS nicht als Anwesenheitsmeldung akzeptiert wird.

 
 
 

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