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Tarifvertrag (CCT): Wie geht es weiter?

Autorenbild: Är Personalvertriedung
Är Personalvertriedung
7. Juli 2025
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Juli 2025

Wann gibt es Neuigkeiten?


Laut Art. 28 unseres Tarifvertrages werden die monetären Effekte der Gehälterabkommen in der Fonction publique auf unseren Krankenhaussektor übertragen.


Es obliegt den Tarifpartnern, FHL (Krankenhausvereinigung) und LCGB/OGBL, die Transitionsrechnungen durchzuführen (die von der Inspection générale de la sécurité sociale oftmals schon budgetiert wurden) sowie anschließend festzulegen, wie (in Geld und/oder qualitativen Maßnahmen) und wann die Mitarbeiter in den Genuss von diesen Einigungen kommen.


Über diese Effekte hinaus, die basierend auf Art. 28 übertragen werden, gibt es bei den Tarifpartnern Bestrebungen einen Schulterschluss zu finden, um gegenüber den Finanzierern und der Politik, die kommenden Herausforderungen würdigend, den systemrelevanten Krankenhaussektor zukunftsfähiger aufzustellen. Wir haben die begründete Hoffnung, in den Verhandlungsgesprächen integriert, dass wir hinsichtlich der angekündigten Einmalzahlung und weiteren Maßnahmen noch vor Mitte Juli Neuigkeiten publizieren können.



 
 
 

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