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Die ersten 5 Tage der Krankmeldung sind keine Ausgänge erlaubt, auch wenn dies im ärztlichen Attest angegeben ist. Ab dem 6. Tag sind Ausgänge zwischen 10.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr erlaubt, sof
Wo sind die verschiedene Exemplare einzureichen? -Erster Teil: Bei der nationalen Gesundheitskasse(CNS) -zweiter Teil: Beim Arbeitgeber -dritter Teil: Aufbewahrung beim Versicherten für den Eigenbedar
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