top of page

Sara Mota, unsere Gleichstellungsbeauftragte

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 23. Aug. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Sara wurde von der Personaldelegation in der konstituierenden Sitzung zur Gleichstellungsbeauftragten gewählt.


Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern im Unternehmen zu gewährleisten, was den Zugang zur Beschäftigung, Fortbildung und beruflichen Förderung sowie die Vergütung und die Arbeitsbedingungen anbelangt.


Die Gleichberechtigungsbeauftragte kann allein oder gemeinsam mit dem Betriebsrat handeln.



Sie kann, so ist es gesetztlich geregelt, insbesondere:

  • in allen Bereichen, die in ihre Zuständigkeit fallen, Stellungnahmen herausgeben und Vorschläge formulieren;

  • dem Arbeitgeber Sensibilisierungsmaßnahmen für die Arbeitnehmer des Unternehmens vorschlagen;

  • dem Arbeitgeber alle individuellen oder kollektiven Beschwerden im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung von Männern und Frauen unterbreiten;

  • dem Arbeitgeber einen Plan mit Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen unterbreiten;

  • das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt mit allen Beschwerden oder Beobachtungen befassen;

  • individuellen oder kollektiven Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern auftreten können, präventiv entgegenwirken und diese unterstützend beilegen.

Sara ist innerhalb des CHNP Mitglied der "Commission d'Aide Contre le harcèlement" sowie der Kommission, die sich mit dem Sozialurlaub befasst.


Mit zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die aktive Integration in die Prozesse "Reclassement des employés FHL" und "Soutien des collaborateurs".

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Urlaub während einer Krankschreibung?

Grundsätzlich muss man sich während einer Krankschreibung in dem Land aufhalten, in dem der offizielle Wohnsitz des Versicherten angegeben ist. Um während einer Arbeitsunfähigkeit in einem anderen Lan

 
 
 
Ausgang während der Arbeitsunfähigkeit?

Die ersten 5 Tage der Krankmeldung sind keine Ausgänge erlaubt, auch wenn dies im ärztlichen Attest angegeben ist. Ab dem 6. Tag sind Ausgänge zwischen 10.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr erlaubt, sof

 
 
 
Wie verwaltet man das ärztliche Attest?

Wo sind die verschiedene Exemplare einzureichen? -Erster Teil: Bei der nationalen Gesundheitskasse(CNS) -zweiter Teil: Beim Arbeitgeber -dritter Teil: Aufbewahrung beim Versicherten für den Eigenbedar

 
 
 

Kommentare


bottom of page