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AutorenbildÄr Personalvertriedung

Protocole d’accord de la CCT FHL

Aktualisiert: 6. Mai 2021

Nach mehrmonatigen Gesprächen, die immer wieder durch die Gesundheitskrise unterbrochen wurden, wurde am Mittwoch, den 31. März 2021, ein Zwischenabkommen zum Kollektivvertrag für den Krankenhaussektor (CCT FHL) zwischen dem OGBL (Mehrheitsgewerkschaft und Porte-parole im Krankenhaussektor), dem LCGB und der FHL unterzeichnet.


Während der bisherige Kollektivvertrag während dem ersten Lockdown im März 2020 gekündigt worden war, einigten sich die Sozialpartner auf die Unterzeichnung eines Zwischenabkommens, welches eine Verlängerung der Verhandlungsfrist ermöglicht.


Die Vereinbarung tritt somit am 1. April in Kraft und gilt bis zum Ende dieses Jahres. Es konnte ein für alle Arbeitnehmer des Sektors starkes Abkommen erreicht werden.


Dafür wurde von Seiten des OGBL, mit Unterstützung von einigen Delegationsmitgliedern des CHNP, schon 2019 im kleinen Kreis vorbereitende Berechnungen und Arbeiten aufgenommen, die in konstruktiven Gesprächen mit Vertretern der FHL in einem tragfähigem Abschluss mündeten.


Die Vereinbarung beinhaltet:


Eine Zahlung von drei einmaligen Prämien (die Prämien werden mit der Gehaltsabrechnung Juli 2021 ausgezahlt)

  1. 2,31 % des Einkommens 2018

  2. 3,74 % des Einkommens 2019

  3. 3,53 % des Einkommens 2020

Die Aufwertung der CA1-Laufbahn

Eine Erhöhung der Anzahl der zusätzlichen Urlaubstage für Mitarbeiter über 50 und 55 Jahre auf 2 bzw. 3 Tage, so wie schon im CHNP angewendet

Neue Bestimmungen für Mitarbeiter bei geplanten Krankenscheinen


Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber nach dem 1. Januar 2018 verlassen haben, haben ebenfalls Anspruch auf die Prämien und müssen diese bis spätestens 30. September 2021 bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber beantragen. Dem Antrag müssen eine Steuerkarte und die Bankkontonummer im IBAN-Format beigefügt werden.


Der OGBL dankt allen Beschäftigten des Sektors für ihr Engagement und wird die kommenden Monate nutzen, um die Verhandlungen mit den Sozialpartnern über einen neuen Kollektivvertrag, der weitere qualitative Elemente zugunsten der Beschäftigten berücksichtigt, zu vertiefen.


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