Das Comité Mixte hat ein Programm zur Ansparung von Arbeitszeit eingerichtet, das die Regeln für die Inanspruchnahme von Urlaub und Überstunden lockert, um berufliche und private Bedürfnisse besser miteinander in Einklang zu bringen.

Kurz gesagt: Was ändert sich?
Anstatt Überstunden ausbezahlt zu bekommen, haben Sie auch die Möglichkeit, diese für eine spätere Verwendung zu sammeln. Arbeitnehmer, die normalerweise für Überstunden bezahlt werden, haben nun die Wahl zwischen bezahlt werden oder ansparen.
Vom jährlichen Gesamturlaub, auf den Sie Anspruch haben, müssen mindestens 26 Tage (25 für Staatsangestellte) pro Vollzeitstelle genommen werden. Der Rest kann ohne Zeitbegrenzung angespart/übertragen werden.
Die angesparte Zeit kann auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis genutzt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Vorgesetzten und spätestens vor dem Austritt aus dem CHNP. Bitte beachten Sie, dass, wenn der Überstundenabbau über einen längeren Zeitraum genutzt wird, die Frist für die Einreichung des Antrags länger ist.
Weitere Infos in diesem Dokument: [ Link Zeitarbeitskonto ]
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