Die Pflegefachassistenz
- Är Personalvertriedung
- vor 55 Minuten
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Aufgrund der aktuelle Diskussion in Luxemburg und der klaren Position der Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit, dass zwischen dem aide-soignant (DAP) und dem infirmier (zukünftig Bachelor) ein weiterer Pflegeberuf etabliert werden muss, hier ein Blick auf die Situation in Deutschland.
Übrigens: Während manche Akteure den sogenannten technicien nicht begrüßen, gibt es viele Fachkundige, die sich zu Recht offen zeigen und Vorteile in der Einführung des neuen Berufsbildes sehen. Möglicherweise wird er den Namen assistant en soins erhalten – vielleicht wird die Idee jedoch, trotz der ersten Fortschritte, nicht umgesetzt. Harren wir also der Dinge und hoffen, dass an allen Stellschrauben gedreht wird, um dem kommenden Pflegenotstand in Luxemburg besser begegnen zu können.
Stellungnahme des Deutschen Pflegerates e. V. (DPR) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des
Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Stand 05.06.2025 Der Deutsche Pflegerat (DPR) vertritt als Dachverband der bedeutendsten Berufsverbände des deutschen Pflege- und Hebammenwesens und der Pflegewissenschaft die Positionen der Pflegeorganisationen und ist primärer Ansprechpartner für die Politik. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, zum Referentenentwurf (RefE) des Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflFAssG) Stellung nehmen zu dürfen. Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde die Ausbildung zur Pflegefachperson grundlegend neu und bundeseinheitlich geregelt und neben der generalistischen beruflichen Ausbildung erstmals ein primärqualifizierendes, generalistisches Pflegestudium eingeführt. Der DPR begrüßt ausdrücklich die mit dem vorliegenden Referentenentwurf geplante bundeseinheitliche Regelung der Pflegefachassistenzausbildung mit einem klaren und einheitlichen Berufsprofil.
Denn die bislang landesrechtlich und damit unterschiedlich geregelte Assistenzausbildung ermöglicht keine Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem und hemmt damit die Entwicklung eines Qualifikationsmixes. Zugleich wirken sich die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen in der Langzeitpflege erheblich auf die Pflegesatzvereinbarungen nach § 84 Absatz 6 SGB XI (stationäre Pflege), auf Vergütungsvereinbarungen nach § 89 SGB XI (ambulante Pflege) sowie auf Vergütungsvereinbarungen nach § 132a SGB V (ambulante Pflege) aus, was zu Unterschieden bei der Absicherung der Versorgung von Patient:innen sowie ihren An- und Zugehörigen führt.
Um die Attraktivität dieses Pflegeberufs zu steigern, kommt der Entwicklung eines einheitlichen Berufsprofils mit klaren Entwicklungspfaden für die Pflegefachassistenz eine zentrale Bedeutung zu. Um die Qualität und Sicherheit in allen Versorgungsbereichen der beruflichen Pflege zu sichern und eine Durchlässigkeit in der Pflegebildung zu gewährleisten, ist zudem eine Abgrenzung der Kompetenz- und Tätigkeitsbereiche zwischen Pflegefachpersonen mit und ohne akademische Qualifizierung sowie ausgebildeten Pflegefachassistent:innen erforderlich. Ausbildungsgänge der beruflichen Pflege müssen passgenau aufeinander abgestimmt und in einem gelingenden sowie bedarfsgerechten Qualifikationsmix abbildbar sein. ....
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