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Kann ich als Kandidat für die Sozialwahlen entlassen werden?

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 21. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Als Kandidat für die Sozialwahlen hat man Schutz vor Entlassung und einseitiger Änderung des Wesentlichen Klausel des Arbeitsvertrag.


Delegierte haben während dem Mandat Schutz und bei Nichtwahl hat man 3 Monate nach den Wahlen einen besonderen Kündigungsschutz.

 
 
 

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