Kann ich als Kandidat für die Sozialwahlen entlassen werden?
- Är Personalvertriedung

- 21. Feb. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Als Kandidat für die Sozialwahlen hat man Schutz vor Entlassung und einseitiger Änderung des Wesentlichen Klausel des Arbeitsvertrag.
Delegierte haben während dem Mandat Schutz und bei Nichtwahl hat man 3 Monate nach den Wahlen einen besonderen Kündigungsschutz.




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