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  • AutorenbildÄr Personalvertriedung

Jour de congé supplémentaire

Är Personalvertriedung hat hausintern eine weitere Verbesserung zum bestehenden Tarifvertrag und der (Mindest-)gesetzgebung erreichen können.


Vorgeschichte:


Der OGBL hat nach Gesprächen mit der Krankenhausvereinigung (FHL) erklären können, dass die Arbeitnehmer, die unter 50 Jahr alt sind, in den Genuss des zusätzlichen 26. Urlaubstages kommen.

Die Dauer des Jahresurlaubs beläuft sich, ab dem 1. Januar des Jahres, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer 50 Jahre alt wird, tarifvertraglich auf 27 Arbeitstage. Diese Zahl wird auf 28 Arbeitstage erhöht ab dem 1. Januar des Jahres, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer das Alter von 55 Jahren erreicht.

Die FHL hatte nun aktuell die Krankenhäuser angehalten, den älteren Mitarbeitern den zusätzlichen Urlaubstag NICHT zu geben.

Unserer Ansicht nach handelt es sich bei der tarifvertraglichen Festschreibung des zusätzlichen "Altersurlaubes", die 27 und 28 Urlaubstage für ältere Mitarbeiter, um eine dynamische Klausel. Wenn der Grundurlaub angehoben wird, müsste in der Logik auch der Urlaub für die Älteren um jeweils einen Tag erhöht werden.

Wir haben dies im Comité mixte mit der Direktionsseite besprochen und sind gemeinschaftlich, über den Direktor f.f. Frank Gansen, an den Verwaltungsrat herangetreten, um eine Gleichbehandlung für die älteren Kollegen und Kolleginnen erreichen zu können.

Wir freuen uns, dass der Verwaltungsrat die Sichtweise des Comité mixte bzw. der Personalvertriedung teilt und dass somit folgende Regelung sinngemäß Anwendung findet:

Die Arbeitnehmer kommen in den Genuss eines bezahlten Jahresurlaubs von 26 Arbeitstagen.

Die Dauer des Jahresurlaubs beläuft sich aber auf 28 Arbeitstage ab dem 1. Januar des Jahres, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer 50 Jahre alt wird. Diese Zahl wird auf 29 Arbeitstage erhöht ab dem 1. Januar des Jahres, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer das Alter von 55 Jahren erreicht.

Durch die Umwandlung gesetzlicher und gebräuchlicher Feiertage in theoretische Arbeitstage werden laut Tarifvertrag 4 gebräuchliche und 6 gesetzliche Feiertage in vertragliche Urlaubstage umgewandelt, die keinem bestimmten Kalenderdatum zugeordnet sind und im Jahresverlauf genommen werden können. 


Publikation im Intranet des CHNP (Communiqué du Conseil d'Administration du 27-06-2019):


"À partir de 2019, le nombre de jours de congé légal minimum passe de 25 à 26 par an. Tout salarié du secteur hospitalier, âgé de moins de 50 ans, qui avait 25 jours de congé payé légal, a obtenu un jour supplémentaire. Pour ce même secteur, le nombre de jours de congé payé pour le salarié à partir de 50 ans, respectivement 55 ans, reste inchangé.

Toutefois, sur base d’une recommandation du Comité Mixte et dans un souci d'équité et de respect envers les collaborateurs, le Conseil d’Administration a décidé d'accorder ce jour de congé supplémentaire à l'ensemble du personnel, sans distinction d'âge."


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