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Homeoffice

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 25. Aug. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Sept. 2020

Wir haben mit der Personalverwaltung ein Reglement über das Homeoffice erstellt. Dieses muss von den Mitarbeitern unterschrieben werden, die weiterhin Homeoffice betreiben wollen.


Da die steuerlichen Sonderregelungen mit den Nachbarländern noch verlängert wurden, räumt das Haus grundsätzlich bis zum Jahresende weiterhin die Möglichkeit ein, in größerem Umfang im Homeoffice zu arbeiten als im Reglement festgehalten; da wo möglich und mit den Vorgesetzten entsprechend abgestimmt.

 
 
 

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