Gemeinsame Publikation FHL und Gewerkschaften
- Är Personalvertriedung

- 10. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Warum jetzt zwei Mitteilungen? – Und was sie jeweils leisten
Mit dem am Mittag veröffentlichtem Info-Flash von OGBL und LCGB wurden direkt die die wichtigsten sofort spürbaren Resultate des Zwischenabkommens präsentiert – inklusive konkreter Termine für die Auszahlung der Einmalprämien (spätestens Oktober 2025) und der 1,5-%-Gehaltsanpassung.
Dieses Flugblatt richtete sich bewusst direkt an die Kolleginnen und Kollegen, um schnell Klarheit über „Wann kommt das Geld?“ und „Was gilt für mich?“ zu schaffen.
Die hier veröffentlichte gemeinsame Pressemitteilung mit Beteiligung der FHL (Krankenhausvereinigung) betont diese Fakten um zwei wesentliche Perspektiven:
Gemeinsamer Fahrplan der Sozialpartner Der „Schulterschluss“ wird in den Mittelpunkt gestellt. Alle drei Verhandlungspartner bekräftigen ihr gemeinsames Ziel, die Kollektivvereinbarung bis Ende 2025 ambitioniert weiterzuentwickeln – etwa durch:
eine umfassende Analyse aller Laufbahnen,
Lösungen für Berufe, die über das Master-Niveau hinausgehen,
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsqualität.
Damit wird deutlich: Das Abkommen ist kein Endpunkt, sondern der Auftakt zu einer zweiten, inhaltlich breiteren Verhandlungsrunde. Es soll ein gemeinsames Engagement für einen konstruktiven und produktiven Dialog realisiert werden, um den gesamten Sektor hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zukunftsfähiger aufzustellen.
Neue Fachzulage für Expert*innen der Medizinischen Physik (EPM) Nur in diesem Text hier findet sich eine temporäre Monatszulage von 30 Punkten rückwirkend zum 1. Januar 2025, bis zur Realisierung einer definitiven Lösung. Das stellt einen echten Mehrwert für diese hochqualifizierte Kollegen dar. Diese Zulage weckt aber auch bei Mitarbeitern in der Laufbahn C10 eine Erwartungshaltung, zum Beispiel für die Psychotherapeuten, um in Zukunft eine ähnliche oder höhere Funktionszulage zu bekommen oder entsprechend ihrem Diplom in eine neu zu definierende C11 eingestuft zu werden.
Im Bologna-Verständnis könnten das die hochschulischen Qualifikationen des 3. Zyklus (EQF-Level 8) oder
externe postgraduale Curricula (min. 4 Jahre / ≥ 1 400 Std.) nach EAP/ECP-Standard umfassen.
Fazit für die Belegschaft
Beide Dokumente gehören somit zusammen: Erst im Doppelpack wird klar, welche Verbesserungen schon fix sind und welche Themen wir als nächste Etappe gemeinsam anpacken.





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