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AutorenbildÄr Personalvertriedung

ETT, CET und DHS – Urlaub und Arbeitszeitsparkonten

Aktualisiert: 17. Mai 2022

Ein Forderungspunkt bei den laufenden Tarifvertragsverhandlungen führt zu Veränderungen bei der hauseigenen Regelung zum Arbeitszeitsparkonto „Épargne du Temps de Travail (ETT)“.


Aus gegebenem Anlass erläutern wir nochmal die aktuellen Veränderungen. Sie wirken sich nur auf die Mitarbeiter aus, die dem Tarifvertrag der FHL unterliegen. (NICHT betroffen sind die beim Staat angestellten Mitarbeiter, für die weiterhin die Regeln des "Compte épargne-temps" (CET) gelten.)


Erläuterungen

  • „Épargne du Temps de Travail (ETT)“, Modell im CHNP

  • "Compte épargne-temps" (CET), Modell in der Fonction publique

  • „Dépôt Heures Salariés“ (DHS), anvisiertes Modell für den FHL-Tarifvertrag (CCT)

Bei den aktuellen Tarifverhandlungen wurde vom OGBL gegenüber der Krankenhausvereinigung FHL gefordert, dass ein Modell im Tarifvertrag verankert werden soll, welches sich am Arbeitszeitkonto (compte épargne-temps – CET) des Staates orientiert.


Für die Mitarbeiter des CHNP existierte dazu schon seit einigen Jahren eine Betriebsvereinbarung, auf Vorschlag und in Zusammenarbeit mit der Personaldelegation. Eine jetzige Fixierung solch eines Modells im Tarifvertrag ist auch für das CHNP wichtig, da darauf basierend, in Abstimmung und mit dem Einverständnis der Gesundheitskasse (CNS), finanzielle Rücklagen für die Zeitarbeitskonten vorgenommen werden könnten.


Das Modell der Zeitarbeitskonten ist prinzipiell kostenneutral, da die heute geleisteten Mehrarbeitsstunden zu Einsparungen führen oder diesen geschuldet sind, aber das Modell ist auch klar risikobehaftetet, da später auftretende Mehrkosten schwer zu kalkulieren sind und für die zu erstellenden Rücklagen die CNS das Finanzierungsmodell für die Kliniken erst anpassen muss. Diese Anpassungen sind nur im Rahmen von Tarifverhandlungsgesprächen und Abstimmungen mit der CNS möglich, was alleine für das CHNP nicht realisierbar wäre.


In Zukunft wird ein neues Modell im Tarifvertrag festgehalten werden, das „Dépôt Heures Salariés“ (DHS). Die technische Umsetzung befindet sich noch mit den Partnern in Abstimmung und unterscheidet sich vom CET (Staat) und dem heutigen ETT (CHNP).


An diesem neuen Modell wird sich das CHNP heute schon orientieren, im Dialog mit der Personalvertretung.


Praktisch bedeutet das für die Mitarbeiter des CHNP, dass in Zukunft kein weiterer Urlaub mehr in ein Zeitarbeitssparkonto überführt werden darf. Überstunden dürfen immer noch kumuliert werden, allerdings nur noch bis maximal 900 statt der bisherigen 1.800 Stunden.


Für den Urlaub ist es im CHNP nur noch möglich, wie vor der Einführung des Zeitsparkonto ETT, höchsten fünf Tage in das Folgejahr zu überführen, die in dem Folgejahr aber in Anspruch genommen werden müssen. In den Diskussionen zeigt sich, dass die Grenze von maximal fünf Tagen streng berücksichtigt werden wird, da auf der anderen Seite über den CCT eine deutliche Erweiterung und Verbesserung für die Mitarbeiter festgeschrieben wird.


Alle bisher kumulierten Stundenguthaben bleiben erhalten. Sie können in Zukunft weiterhin im neuen Stundengutenhabenkonto DHS angespart bleiben oder auf Wunsch als Freizeit reingenommen oder (teil-)ausgezahlt werden. Hierzu werden im Jahresverlauf die betroffenen Mitarbeiter direkt kontaktiert, damit sie ihre individuellen Wünsche äußern können.


Die Tarifvertragsverhandlungen laufen noch und sobald der Text fixiert ist, werden wir diesen publizieren.

Sollte zum jetzigen Stand der Dinge noch Fragen bestehen, dann wendet euch einfach an uns unter -3705 (Miguel) oder -3706 / -3707 (Larissa, Oliver ...)


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