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  • AutorenbildÄr Personalvertriedung

Erläuterungen zum Urlaubsgeld und der jährlichen Zusatzprämie

Aufgrund aktueller Fragen gehen wir kurz auf die zwei Sonderzahlungen ein, die für die Mitarbeiter des Krankenhaussektors gewohnt jährlich erfolgen.


Es handelt sich dabei um

  • das Urlaubsgeld und

  • die Zusatzprämie

Die Auszahlung erfolgt mit dem Junigehalt und wird auf dem Lohnzettel separat ausgewiesen.


Das Urlaubsgeld beläuft sich auf 83 Indexpunkte.

Die Zusatzprämie hängt mit der früher gewährten Familienzulage zusammen, welche den Mitarbeitern zuteilwurde, die bis zum 1. März 2001 in einem Mitgliedsbetrieb der FHL angefangen haben.


Die Familienzulage sollte langfristig allen Mitarbeitern zugute kommen, ganz unabhängig vom Familienstand. Daher wurde 2001 eine Zusatzprämie eingeführt. Diese Prämie wird über die Kosteneinsparungen der nicht mehr neu zu vergebenden Familienzulage finanziert.


Da mit der Zeit immer weniger Kosten durch die auslaufende Familienzulage entstehen, steigt Jahr für Jahr die „Surprime“ langsam an, bis die Kosteneinsparungen vollständig umgelegt sind und alle Mitarbeiter gleichberechtigt von der gleichen Zulage profitieren.

Die Zusatzprämie für dieses Jahr beläuft sich auf 120,868 Punkte.

 

Technischer wird es im Tarifvertrag, wo weitere zu berücksichtigende Modalitäten im Artikel 20Bis und 21 und in der Anlage 7 geregelt sind, wie zum Beispiel,

  • dass der Arbeitnehmer so viele Zwölftel des festgelegten Betrages erhält, wie er komplette Monate im Kalenderjahr in einem Mitgliedsbetrieb der FHL gearbeitet hat.

  • dass für die Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr über denselben Beschäftigungsgrad hatten, der durchschnittliche Beschäftigungsgrad zur Proratisierung der Zahlung des Urlaubsgeldes herangezogen wird.

  • dass der Anspruch auf Urlaubsgeld erst nach mindestens drei Arbeitsmonaten entsteht, die im jeweiligen Jahr in Mitgliedsbetrieben der FHL geleistet wurden.

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