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Einmalprämie 2025

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • vor 17 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Gemäß Artikel 28 des am 26. März 2026 unterzeichneten tarifvertraglichen Zwischenabkommens, erhalten alle Mitarbeitenden, die zwischen dem 1. Januar 2025

und dem 31. Dezember 2025 im CHNP beschäftigt waren,

eine einmalige Prämie.


Die im Rahmen der CCT insgesamt verhandelte Prämie von 3,79% für 2025 wird in zwei Teilen ausgezahlt.

Ein erster Teil in Höhe von 0,85 % des Bruttojahresgehalts 2025 wurde bereits im Februar 2026 ausgezahlt.

Ein zweiter Teil in Höhe von 2,94 % des Bruttojahresgehalts 2025 wird im Mai 2026 ausgezahlt.


Die Modalitäten für ehemalige Mitarbeiter befinden sich in Abstimmung. Vorsorglich empfehlen wir den ehemaligen Mitarbeitern, einen Antrag auf Auszahlung der Prämie zu stellen.

Dem Antrag sollte ein Relevé d’Identité Bancaire bzw. ein Kontoverbindungsnachweis (Angabe der IBAN, BIC, des Kontoinhaber und der kontoführenden Bank) beigefügt werden.


Är Personalvertriedung stellt hier einen Musterantrag zur Verfügung:




 
 
 

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