top of page
Suche
  • AutorenbildÄr Personalvertriedung

DHS/CHS Artikel 7.3. CCT

Am 1. OktoberjedesJahr kann derArbeitnehmer alle oder einen Teil der Überstunden vom Arbeitnehmerstundenkonto (CHS) auf das Arbeitnehmerstundendepot (DHS) übertragen, wodurch sie über das Kalenderjahr hinaus kumuliert werden können.


Am 31. Oktober jedes Jahr zahlt der Arbeitgeber dann die Überstunden aus, die über 38 hinausgehenden und nicht in das Arbeitnehmerstundendepot (DHS) übertragen wurden.


Beispiel: Wenn Sie 100 Überstunden in Ihrem CHS haben und am 1. Oktober, 30 davon in das DHS übertragen, haben Sie noch 70 Überstunden in Ihrem CHS Konto.




46 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Spezielle Beratung und Hilfe

Wir weisen auf die vorteilhaften Dienstleistungen des OGBL hin, die man als Mitglied des OGBL in Anspruch nehmen kann: Beratung und Hilfe...

Comments


bottom of page