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DHS/CHS Artikel 7.3. CCT

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 29. Sept. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Reminder: Am 1. Oktober jedes Jahr kann der Arbeitnehmer alle oder einen Teil der Überstunden vom Arbeitnehmerstundenkonto (CHS) auf das Arbeitnehmerstundendepot (DHS) übertragen, wodurch sie über das Kalenderjahr hinaus kumuliert werden können.


Am 31. Oktober jedes Jahr zahlt der Arbeitgeber dann die Überstunden aus, die über 38 hinausgehenden und nicht in das Arbeitnehmerstundendepot (DHS) übertragen wurden.


Beispiel: Wenn Sie 100 Überstunden in Ihrem CHS haben und am 1. Oktober, 30 davon in das DHS übertragen, haben Sie noch 70 Überstunden in Ihrem CHS Konto.




 
 
 

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