top of page

DHS/CHS Artikel 7.3. CCT

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 28. Sept. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Reminder: Am 1. Oktober jedes Jahr kann der Arbeitnehmer alle oder einen Teil der Überstunden vom Arbeitnehmerstundenkonto (CHS) auf das Arbeitnehmerstundendepot (DHS) übertragen, wodurch sie über das Kalenderjahr hinaus kumuliert werden können.


Am 31. Oktober jedes Jahr zahlt der Arbeitgeber dann die Überstunden aus, die über 38 hinausgehenden und nicht in das Arbeitnehmerstundendepot (DHS) übertragen wurden.


Beispiel: Wenn Sie 100 Überstunden in Ihrem CHS haben und am 1. Oktober, 30 davon in das DHS übertragen, haben Sie noch 70 Überstunden in Ihrem CHS Konto.




 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
An ehemalige Mitarbeiter: Einmalprämie 2025

Gemäß Artikel 6 des am 10. Juli 2025 unterzeichneten tarifvertraglichen Zwischenabkommens, erhalten alle Mitarbeitenden, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 beschäftigt waren, ei

 
 
 
Die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten

In mitarbeiter- und zukunftsorientierten Unternehmen wird der Belegschaft häufig ermöglicht, von flexiblen Arbeitszeiten zu profitieren – im Vertrauen auf Professionalität und Eigenverantwortung der M

 
 
 

Kommentare


bottom of page