Wird eine Infizierung mit Covid-19 festgestellt, muss Ihr behandelnden Arzt eine Anzeige für eine Berufskrankheit ausfüllen.
Wenn Sie als Pflegekraft arbeiten oder wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, müssen Sie keinen weiteren Nachweis für die Anerkennung der Berufskrankheit erbringen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit keinem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz mit Covid-19 infiziert haben.
https://aaa.public.lu/de/support/faq/Covid-19.html
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