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Berufskrankheit Covid-19

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 4. Apr. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine Infizierung mit Covid-19 festgestellt, muss Ihr behandelnder Arzt eine Anzeige für eine Berufskrankheit ausfüllen, wenn Sie als Pflegekraft arbeiten oder wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind.


Mehr Informationen unter:

https://aaa.public.lu/de/support/faq/Covid-19.html


Formular(e):

https://guichet.public.lu/de/citoyens/sante-social/accident-maladie/risques-assures/declaration-maladie-professionnelle.html

(Das vom Arzt ausgefüllte Dokument wird an die AAA geschickt.)

 
 
 

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