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Auszahlung einer Einmalprämie von 3,08 % vom Jahresgehalt 2021

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 1. Juni 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Am 24. Dezember 2021 wurde zwischen den Gewerkschaften OGBL (Federführend in den Verhandlungen) und LCGB mit der Fédération des Hôpitaux Luxembourgeois (FHL) eine Grundsatzvereinbarung (protocole d’accord) zur Erneuerung des FHL-Kollektivvertrags unterzeichnet.


Ein Bestandteil davon war die Auszahlung einer Einmalprämie von 3,08% vom Jahresgehalt 2021, worauf die Beschäftigten natürlich warten.


Derzeit ist es noch unsicher, ob die Auszahlung Ende Juli 2022 erfolgen kann oder ob sie später ausgezahlt wird. Die Krankenhäuser sind bemüht hier grünes Licht zu bekommen, was allerdings noch von Gesprächen mit der CNS abhängt.


Die Auszahlung betrifft nur die Mitarbeiter, die unter die Regelungen des Tarifvertrages fallen. (Es handelt sich um den übernommenen/berechneten Betrag der in der Function publique schon umgesetzten/fixierten Effekte.)

 
 
 

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