top of page

Auszahlung einer Einmalprämie von 3,08 % vom Jahresgehalt 2021

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 1. Juni 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Am 24. Dezember 2021 wurde zwischen den Gewerkschaften OGBL (Federführend in den Verhandlungen) und LCGB mit der Fédération des Hôpitaux Luxembourgeois (FHL) eine Grundsatzvereinbarung (protocole d’accord) zur Erneuerung des FHL-Kollektivvertrags unterzeichnet.


Ein Bestandteil davon war die Auszahlung einer Einmalprämie von 3,08% vom Jahresgehalt 2021, worauf die Beschäftigten natürlich warten.


Derzeit ist es noch unsicher, ob die Auszahlung Ende Juli 2022 erfolgen kann oder ob sie später ausgezahlt wird. Die Krankenhäuser sind bemüht hier grünes Licht zu bekommen, was allerdings noch von Gesprächen mit der CNS abhängt.


Die Auszahlung betrifft nur die Mitarbeiter, die unter die Regelungen des Tarifvertrages fallen. (Es handelt sich um den übernommenen/berechneten Betrag der in der Function publique schon umgesetzten/fixierten Effekte.)

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Urlaub während einer Krankschreibung?

Grundsätzlich muss man sich während einer Krankschreibung in dem Land aufhalten, in dem der offizielle Wohnsitz des Versicherten angegeben ist. Um während einer Arbeitsunfähigkeit in einem anderen Lan

 
 
 
Ausgang während der Arbeitsunfähigkeit?

Die ersten 5 Tage der Krankmeldung sind keine Ausgänge erlaubt, auch wenn dies im ärztlichen Attest angegeben ist. Ab dem 6. Tag sind Ausgänge zwischen 10.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr erlaubt, sof

 
 
 
Wie verwaltet man das ärztliche Attest?

Wo sind die verschiedene Exemplare einzureichen? -Erster Teil: Bei der nationalen Gesundheitskasse(CNS) -zweiter Teil: Beim Arbeitgeber -dritter Teil: Aufbewahrung beim Versicherten für den Eigenbedar

 
 
 

Kommentare


bottom of page