Liebe Mitarbeiter, hier eine kurze und verständliche Erklärung zur Einmalprämie die nur relevant ist, falls ihr für das Jahr 2025 eine Steuererklärung durchführt. (ohne Steuererklärung müsst ihr auch nichts weiter unternehmen. In diesem Fall ist das Ausfüllen des Formulars nicht erforderlich.) : Die Steuerverwaltung hat festgelegt, dass die Einmalprämie für die Jahre 2023 und 2024 , im Jahr 2025 versteuert werden muss. Das bedeutet, dass die im September 2025 ausgezahlte Präm
Är Personalvertriedung hat schon länger mit dem Gedanken gespielt, auch per Videos Informationen zur Verfügung stellen zu können. Statt sich auf die professionelle Estellung von Videos zu fokussieren, was nicht vorhandene Ressourcen benötigen würde, versuchen wir in Zukunft spontane und authentische Videos hochzuladen. Hier unser allererster Testlauf Und ein zweiter Testlauf (erst nicht zur Publikation gedacht und leider ohne Verwendung eines Mikrofons)