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Zusätzlicher Urlaubstag?

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 10. Jan. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Auch wenn es schon per Aushang von Dritten publiziert wurde, so ist es NICHT sicher, dass der zusätzliche Urlaubstag, der zudem erst noch gestimmt werden muss, den Mitarbeitern unseres Sektors zugute kommt.


Die Folgen für uns hängen entscheidend von der Formulierung im Gesetz ab und ob eine Zielgruppe definiert wird. Hier gibt es bis heute unterschiedliche Signale aus der Politik.

Vom politischen Grundgedanken her sollten die Arbeitnehmer, die nur Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben, bedacht werden.

 
 
 

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