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Zuschlag für Sonntage?

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 26. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Unter Sonntagsarbeit versteht man die Arbeit, die zwischen 6 Uhr am Sonntagmorgen und 6 Uhr am Montagmorgen geleistet wird. Für die in der Zeit geplanten/geleisteten Stunden bekommt der Mitarbeiter einen Aufschlag von 70% auf seinen vertraglich festgesetzten Stundenlohn.

 
 
 

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