Zuschlag für Sonntage?
- Är Personalvertriedung

- 26. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Unter Sonntagsarbeit versteht man die Arbeit, die zwischen 6 Uhr am Sonntagmorgen und 6 Uhr am Montagmorgen geleistet wird. Für die in der Zeit geplanten/geleisteten Stunden bekommt der Mitarbeiter einen Aufschlag von 70% auf seinen vertraglich festgesetzten Stundenlohn.




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