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Zuschlag für Sonntage?

Autorenbild: Är Personalvertriedung
Är Personalvertriedung
26. Sept. 2025
1 Min. Lesezeit

Unter Sonntagsarbeit versteht man die Arbeit, die zwischen 6 Uhr am Sonntagmorgen und 6 Uhr am Montagmorgen geleistet wird. Für die in der Zeit geplanten/geleisteten Stunden bekommt der Mitarbeiter einen Aufschlag von 70% auf seinen vertraglich festgesetzten Stundenlohn.

 
 
 

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