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Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeit

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 3. Nov. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Nov. 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen


Zur Erinnerung: Zum Zeitpunkt der Gesetzesreform im Jahr 2017 warnte das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL bereits den früheren Arbeitsminister Nicolas Schmit, vor den zu strengen Kriterien der Regelung zum Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeit. Bei dem Gespräch im Arbeitsministerium war unsere Delegation (mit Oliver) persönlich vertreten.


Heute haben sich alle Befürchtungen bestätigt !


Die viel zu anspruchsvolle Regelung, dass mindestens 20 % der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit aus Nachtarbeit bestehen muss, hindert viele Arbeitnehmer im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor daran, den Vorruhestand für Schichtarbeit in Anspruch nehmen zu können.


Mehr dazu im Flyer:



 
 
 

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