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AutorenbildÄr Personalvertriedung

Aktualisierung: Urlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beantragen

Im Rahmen der in den Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) umgesetzten Maßnahmen ist es möglich, dass sich ein Kind auf Beschluss oder auf Empfehlung der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) oder der jeweils zuständigen Behörde in Quarantäne oder Isolation begeben muss.


Um das Risiko der Ausbreitung von COVID-19 zu verringern, müssen je nach Entwicklung der Infektionszahlen geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung ergriffen werden. So können sich Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Klein- oder Schulkinder, Mini-Crèches und Tageseltern) gezwungen sehen, ihre Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum teilweise oder ganz einzustellen. In diesem Zusammenhang wurde ein spezifisches Verfahren eingeführt, das es einem der beiden Elternteile ermöglicht, den erweiterten Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch zu nehmen. Diese Bestimmungen finden bis einschließlich 28. Februar 2022 Anwendung.


Tage, die als Urlaub aus familiären Gründen aufgrund von Quarantäne oder Isolation eines Kindes oder aufgrund der Aussetzung der Tätigkeiten genommen werden, werden nicht auf die je nach Altersgruppe verfügbaren gesetzlichen Urlaubstage angerechnet, deren Anzahl vom Alter des Kindes abhängt.... [ mehr Informationen ]


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