Wer darf bei den Sozialwahlen wählen?Är Personalvertriedung19. Jan. 20241 Min. LesezeitAlle Arbeitnehmer und Auszubildenden die seit mindestens 6 Monaten durch einen Arbeitstag/Ausbildungsvertrag an den Arbeitgeber gebunden sind. Um wählen zu dürfen muss man am Zeitpunkt der Wahlen mindestens 16 Jahre alt sein.
Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden die seit mindestens 6 Monaten durch einen Arbeitstag/Ausbildungsvertrag an den Arbeitgeber gebunden sind. Um wählen zu dürfen muss man am Zeitpunkt der Wahlen mindestens 16 Jahre alt sein.
myGuichet.lumyGuichet.lu i st eine offizielle Serviceplattform der luxemburgischen Regierung, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den...
Comments