top of page
Suche

Wer darf bei den Sozialwahlen wählen?

Autorenbild: Är PersonalvertriedungÄr Personalvertriedung

Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden die seit mindestens 6 Monaten durch einen Arbeitstag/Ausbildungsvertrag an den Arbeitgeber gebunden sind.


Um wählen zu dürfen muss man am Zeitpunkt der Wahlen mindestens 16 Jahre alt sein.

13 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

myGuichet.lu

myGuichet.lu i st eine offizielle Serviceplattform der luxemburgischen Regierung, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den...

Comments


bottom of page