Für die Stunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bekommt der Mitarbeiter einen Aufschlag von 20% auf seinen vertraglich festgesetzten Stundenlohn. Die an einem Sonntag (von 6 Uhr am Sonntagmorgen bis 6 Uhr am Montagmorgen) oder gesetzlichen Feiertag (von 6 Uhr am Feiertag bis 6 Uhr am darauffolgenden Tag) geleisteten Nachtstunden geben Anrecht auf die Kumulierung der jeweiligen Zuschläge.
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