Für 2023 und für die Zukunft: -Übertragung von Urlaub 2023 > 2024 = maximal 10 Tage -Ausnahmen von dieser Regel (mehr als 10 Tage übertragbar) nur in diesen Fällen von: -Krankheit während des geplanten Urlaubs im November/Dezember (geplante Arbeitszeit) (Dezember nur bei gleitender Arbeitszeit) -Lange Krankheit (mehr als 3 Monate kumulative Abwesenheit) -Freistellung/Mutterschaft für schwangere Frauen und Adoption -Im Laufe des Jahres neu eingestelltes Personal -Achtung: Übertragungen (>=10 Tage) müssen im nächsten Jahr verbraucht werden! (außer bei erneuter Krankheit, Mutterschaft usw. im Folgejahr). Damit nur maximal 10 Tage mit ins folgende Jahr genommen werden, kann der/die MA im SAGA unter der Sparte CPtotal/ansehen, wieviele Urlaubsstunden ihm/ihr noch bleiben. Übrigbleiben dürfen folgende Stunden je nach Arbeitszeit:
-100%: 76 Stunden
-75%: 57 Stunden
-50%: 38 Stunden.
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