Der Arbeitsplan muss eine ununterbrochene 14-stündige Ruhezeit pro Arbeitstag vorsehen. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann die tägliche Ruhezeit vorübergehend auf die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden reduziert werden, insbesondere bei dienstlichen Erfordernissen oder aus persönlichen Gründen. Der Arbeitnehmer darf nicht bestraft werden, wenn er sich weigert, seine tägliche Ruhezeit auf 11 Stunden zu reduzieren.
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