Der befristete Arbeitsvertrag kann (nur) 2 Mal um eine bestimmte Dauer verlängert werden, wobei die maximale Dauer von 24 Monaten, einschließlich Verlängerungen, jedoch nicht überschritten werden darf.
Ansonsten gilt in der Folge der verlängerte Arbeitsvertrag automatisch als unbefristeter Arbeitsvertrag, auch wenn angedacht war den Vertrag nur befristet zu schließen.
Anmerkung:
Ein Arbeitgeber, der einen neuen Arbeitnehmer einstellt, um einen dauerhaften Personalbedarf im Rahmen der normalen und ständigen Tätigkeit des Unternehmens zu decken, muss auf den unbefristeten Arbeitsvertrag zurückgreifen.
Der Arbeitgeber kann nur ausnahmsweise auf den befristeten Arbeitsvertrag zurückgreifen, um bestimmte punktuelle Bedürfnisse des Unternehmens zu decken. Daher sind die Gründe, die das Zurückgreifen auf einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen, auch zwingend im Arbeitsvertrag festzulegen.
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