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Urlaub während einer Krankschreibung?

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 20. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Grundsätzlich muss man sich während einer Krankschreibung in dem Land aufhalten, in dem der offizielle Wohnsitz des Versicherten angegeben ist. Um während einer Arbeitsunfähigkeit in einem anderen Land, als dem Ihres offiziellen Wohnsitzes, Urlaub zu machen, benötigen Sie eine vorherige Genehmigung der CNS. Während eines gesetzlichen Urlaubs muss jede Krankmeldung durch ein ärztliches Attest abgedeckt sein.

 
 
 

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