Es gab am 20.01.2021 eine Aktualisierung des Verfahrens, welches es einem der beiden Elternteile ermöglicht, den erweiterten Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch zu nehmen.
Diese Bestimmungen finden bis einschließlich 2. April 2021 Anwendung.
Mehr dazu, inkl. des Antragformulars, unter guichet.lu
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