Im Rahmen der in den Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) ist es möglich, dass sich ein Kind auf Beschluss oder auf Empfehlung der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) bzw. der zuständigen Behörde in Quarantäne oder Isolation begeben muss.
Wenn einer dieser beiden Fälle eintritt und die Eltern der betroffenen Kinder die Betreuung übernehmen müssen, hat ein Elternteil für die Dauer der von der Gesundheitsbehörde oder der zuständigen Behörde auferlegten oder empfohlenen Quarantäne oder Isolation Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen.
Der aufgrund eines sich in Quarantäne oder Isolation befindlichen Kindes genommene Urlaub aus familiären Gründen wird nicht ... [ mehr Infos auf guichet.lu ]
Comments