top of page

Ein neues Logo für "Är Personalvertriedung"

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 18. Mai 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Wir haben uns dazu entschieden unser Logo zu aktualisieren.


In der Vergangenheit haben wir unser Logo als Symbol dafür gesehen, dass die Personaldelegationsarbeit ein "kleines aber wichtiges Puzzleteil" ist, welches sich in das Arbeitsleben bzw. ins CHNP einpasst:


Mit der neuen Gouvernance, also wie das CHNP aufgestellt und geführt wird, wurde das Profil der Entitéten Rehaklinik, Pontalize und De Park deutlicher herausgestellt.


Die Administration ist Teil der Rehaklinik und bietet ihre Dienstleistung (Abrechnung, Technische Leistungen, Reinigung, Weiterbildung ...) weiterhin für alle drei Entitéten an, teils etwas formalisierter.


Alle drei Entitéten inkl. der Administration sind in ihrer Individualität weiterhin "das CHNP". Sie arbeiten verzahnt, profitieren von möglichen Synergien und entwickeln gemeinsame Werte. Sie sind mit vier Farben im neuen Logo dargestellt.


Auch wenn grundsätzlich jeder Mitarbeiter für sich selbst das Wort ergreifen kann, so ist der Sprecher für die Gesamtheit aller Mitarbeiter des CHNP die Personalvertriedung und, wenn gewünscht, natürlich auch gerne individuell für den einzelnen Mitarbeiter. Daraus leitet sich das neue Logo ab:







 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Urlaub während einer Krankschreibung?

Grundsätzlich muss man sich während einer Krankschreibung in dem Land aufhalten, in dem der offizielle Wohnsitz des Versicherten angegeben ist. Um während einer Arbeitsunfähigkeit in einem anderen Lan

 
 
 
Ausgang während der Arbeitsunfähigkeit?

Die ersten 5 Tage der Krankmeldung sind keine Ausgänge erlaubt, auch wenn dies im ärztlichen Attest angegeben ist. Ab dem 6. Tag sind Ausgänge zwischen 10.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr erlaubt, sof

 
 
 
Wie verwaltet man das ärztliche Attest?

Wo sind die verschiedene Exemplare einzureichen? -Erster Teil: Bei der nationalen Gesundheitskasse(CNS) -zweiter Teil: Beim Arbeitgeber -dritter Teil: Aufbewahrung beim Versicherten für den Eigenbedar

 
 
 

Kommentare


bottom of page