Gesetzesentwurf zu den Aufgabenbereichen der Pflegekräfte
- Är Personalvertriedung

- 10. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Pressemitteilung des OGBL und des LCGB,
am 26. Mai 2026
Gesetzesentwurf zu den Aufgabenbereichen der Pflegekräfte: eine verpasste Chance für eine echte Reform
Der OGBL und der LCGB, die einzigen repräsentativen Gewerkschaften der Beschäftigten im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich in Luxemburg, bedauern, dass der Gesetzentwurf Nr. 8714 zur Änderung des Gesetzes vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe, der den Anhang 1 bezüglich des Berufs der Pflegekraft (Infirmière/Infirmier responsable de soins généraux) ersetzen soll, den Erwartungen nicht gerecht wird.
Dieser Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Attraktivität des Pflegeberufs zu stärken und dessen Ausübungsbedingungen aufzuwerten, wurde seit Jahrzehnten angekündigt und von den politischen Entscheidungsträgern regelmäßig versprochen, hat jedoch die von den betroffenen Gesundheitsfachkräften erwarteten Ziele nicht erreicht.
Anstatt eine ehrgeizige, kohärente und zukunftsorientierte Reform auf den Weg zu bringen, beschränkt sich der Text hauptsächlich darauf, bereits bestehende Kompetenzen neu zu strukturieren und zu formulieren sowie bestimmte Tätigkeiten zu formalisieren, die Pflegekräfte heute bereits ausüben, um den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern. Er schafft weder die Voraussetzungen für eine echte Aufwertung des Pflegeberufs noch für eine ausreichende Stärkung seiner Autonomie.
Das Pflegepersonal nimmt eine zentrale Rolle in unserem Gesundheitssystem ein. An der Seite der anderen Gesundheitsberufe sorgt es für die tägliche Betreuung der Patienten, die Nachsorge und die Kontinuität der Pflege. Dieser Entwurf bietet ihm jedoch weder Rechtssicherheit noch die erwarteten beruflichen Perspektiven.
Der OGBL und der LCGB sind besonders besorgt über die rechtlichen Unsicherheiten, die der Text mit sich bringt. Bestimmte Handlungen dürften nur unter der Bedingung durchgeführt werden, dass ein Arzt „in der Lage ist, einzugreifen“, ohne dass diese Bedingung klar definiert ist. In einem so sensiblen Bereich wie der Krankenpflege müssen die Fachkräfte über einen präzisen Handlungsrahmen und eine klare Verteilung der Zuständigkeiten verfügen.
Diese Unsicherheit ist umso besorgniserregender, als dieser Gesetzentwurf den ersten Schritt einer umfassenderen Reform darstellt bei dem alle reglementierten Gesundheitsberufe ebenfalls schrittweise überarbeitet werden sollen. Es ist daher unerlässlich, bereits heute klare und solide Regeln festzulegen. Bleibt der Rahmen für die Pflegefachkraft für allgemeine Pflege unklar, drohen sich dieselben Unsicherheiten bei den nächsten Reformen zu wiederholen.
Der OGBL und der LCGB fordern, dass der Gesetzentwurf vor seiner Verabschiedung geändert wird. Es muss geklärt werden, welche Handlungen der Bedingung unterliegen, dass ein Arzt „in der Lage ist, einzugreifen“, die eigentliche Rolle der Pflegekraft muss wirklich erweitert werden und es müssen qualitativ hochwertige Fortbildungen gewährleistet werden, die von staatlich anerkannten Zentren durchgeführt werden.
Das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit muss zudem die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Ressourcen und Kompetenzen mobilisieren, um die Reform der 24 reglementierten Gesundheitsberufe voranzutreiben. Dies muss in engem Dialog mit den betroffenen Fachkräften und ihren Vertretern geschehen, um einen klaren, kohärenten und soliden Rahmen für den gesamten Prozess zu gewährleisten.
Diese Forderungen stellen keine Ablehnung der Reform dar. Sie zielen darauf ab, sicherzustellen, dass diese ihr Ziel tatsächlich erreicht: die Attraktivität zu steigern, die Arbeitsbedingungen des Berufsstandes aufzuwerten, Rechtssicherheit zu gewährleisten, die Kontinuität der Versorgung zu verbessern und dem Pflegeberuf eine Anerkennung zu verschaffen, die seiner Verantwortung gerecht wird. In seiner jetzigen Form ist der Gesetzentwurf Nr. 8714 unzureichend.



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